Datenschutzgrundverordnung - Was Sie als unser Kunde wissen müssen
Am 25.05.2018 tritt eine neue Art des Datenschutzes in Kraft. Den Datenschutzgibt
es ja schon lange . Aufgrund vielen.Diskussionen um die Erhebung von personenbezogen
Daten und Abgleiche mit Dritten, wurde das Gesetz nun verschärft.Leider trifft es jetzt
nicht nur die, die damit den Bockmisst verursacht haben , sondern auch tausenede kleine
und mittlereHandwerksbetriebe. Vom Bäcker übern Schreiner , Heizungsbauer oder Metzger:
Jeder sitzt im Boot. Ich könnte hier jetzt noch 1000ende Zeilen schreiben ,um die
Datenschutzgrundverordung zu erklären, was aber mir und meinen Kunden, also Ihnen, nicht
viel helfen wird, weil wir alle keine Juristen sind. Nur ein Beispiel: Wenn wir als Firma,
oder einer meiner Mitarbeiter, ein Foto von einer Armatur oder Bauteil macht, was defekt
ist, und das zum Zwecke der Reperatur zu mir als Chef oder Hersteller geschickt wird,
und wir als Firma da keine Erlaubnis dazu eingehold haben, verstossen wir schon gegen die DSGVO.
Bitte haben sie dafür Verständis, dass ich und oder meine Mitarbeiter zur Absicherung
für uns, einen Vertrag unterschrieben lassen, in dem Sie Erlauben, dass wir die Daten zur
Nutzung Ihres Auftrages (Zeitlich begrenzt) verwenden und auch weiterschicken dürfen.
Vertrag zur Datenverarbeitung zwischen Ihnen als Kunden und mir als Unternehmer (bitte klicken)
Erklärung zum Vertrag mit HInweisen und in größerer Schrift (bitte klicken)